Weiterbildungsförderungen
Die AIM akzeptiert folgende Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei Ihrer zuständigen Stelle in Bund und / oder Land.
Zuschüsse vom Bund: Bildungsprämie
Laufzeit der Förderung bis 31. Dezember 2020
- Prämiengutschein:
- Berechtigte: Arbeitnehmer oder Selbständige jeglichen Alters, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 20.000 € (Ehepaare: 40.000 €) verfügen.
- Höhe der Förderung:
50% der Kurskosten – maximal 500 €.
- Weiterbildungssparen:
- Berechtigte: Erwerbstätige, die vermögenswirksamen Leistungen über das Vermögensbildungsgesetz sparen.
- Höhe der Förderung: abhängig vom angesparten Guthaben kann Ihnen vorzeitig Geld aus dem angesparten Guthaben entnommen werden.
Zuschüsse der Länder
Niedersachsen
Förderzeitraum ab 01.07.2015
WiN – Weiterbildung in Niedersachsen
- Berechtigte:
Unternehmen mit Betriebsstätten in Niedersachsen.
Freiberufler (Ärzte, Therapeuten, etc.) können Kosten für Ihre Mitarbeiter geltend machen.
Schwerpunkt ist die Förderung von KMU (Betriebe mit < 50 Beschäftigten), aber auch größere Betriebe werden gefördert.
Die Anmeldung zu Kursen darf nicht vor dem WiN-Antrag gestellt werden. - Was wird gefördert:
Kosten für Weiterbildungen + Freistellungskosten für Mitarbeiter.
Die Weiterbildung kann modulartig aufgebaut sein, muss aber innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden (in Ausnahmefällen innerhalb von 36 Monaten). - Höhe der Förderung:
50% der Gesamtkosten ab mind. 1.000 € (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen).
Die Fördersumme (Erstattungsbetrag) muss mind. 1.000 € betragen, der Arbeitgeber trägt mind. 10% der Kosten selbst.
Von den Lehrgangskosten werden max. 25 € je Unterrichtseinheit angerechnet. Pro Freistellungsstunde des Mitarbeiters werden max. 19 € erstattet.
Sachsen
Förderperiode 2014-2020
Weiterbildungscheck individuell
- Berechtigte:
Beschäftigte mit max. 2.500,-€ monatl. Bruttoeinkommen.
Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Beschäftigte ab 2.500 bis max. 4.000€ monatl. Bruttoeinkommen bei befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis.
- Höhe der Förderung:
zwischen 50 – 70% der Kosten bei mind. 1.000€ Kursgebühr
Weiterbildungscheck betrieblich
- Berechtigte:
Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen und ihre Mitarbeiter, wenn es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU < 250 Mitarbeiter) handelt.
- Höhe der Förderung:
zwischen 50 – 70% der Kosten bei mind. 1.400€ Kursgebühr
Hamburg
Förderzeitraum 01.01.2017-31.12.2020
Weiterbildungsbonus
- Berechtigte:
Selbständig oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen), mind. 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit und monatliches Mindesteinkommen von 450,00 €. - Höhe der Förderung:
50 %-100% der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.500,-€ einmal im Jahr bei mind. 250,-€ Kursgebühr
Nordrhein-Westfalen
Förderperiode ab 01.01.2015
Bildungscheck
- Berechtigte:
Beschäftigte in Betrieben in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU < 250 Mitarbeiter) in Nordrhein-Westfalen mit max. zu versteuerndem Jahreseinkommen 30.000 € (bei Ehepartnern 60.000 €).
Berufsrückkehrer wie Frauen nach der Familienphase.
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU < 250 Beschäftigte) bis zu 10 Gutscheine innerhalb von zwei Jahren für ihre Mitarbeiter, ausgeschlossene sind Selbständige.
- Höhe der Förderung:
50 % der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 €, die Kursgebühr mind. 500€ und max. 1.000€ betragen
Schleswig-Holstein
Förderperiode 3.11.2014-2020
Weiterbildungsbonus
- Berechtigte:
Beschäftigte, Freiberufler mit < 10 Mitarbeitern, Inhaber von Kleinstbetrieben (< 10 Mitarbeiter).
- Höhe der Förderung:
Die Kurskosten müssen mind. 160,-€ betragen.
Erstattet werden ggf. 50% der Seminarkosten für berufliche Weiterbildung bis max. 2.000€.
Anspruch auf Bildungsurlaub
- Anspruch besteht in allen Bundesländern bis auf Baden Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.
- Eine Beantragung für die Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahme wird auf Anfrage durch die AIM geprüft.